Einkaufsberechtigt sind alle Personen aus dem Altkreis Witzenhausens, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherungsrente oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Nach Vorlage Ihres aktuellen Leistungsbescheides erhalten Sie von uns einen Kundenausweis. Dieser berechtigt Sie, einmal pro Woche für einen symbolischen Betrag von 3€ im Tafel-Laden Waren zu erhalten.
Die Lebensmittelausgaben finden dienstags und donnerstags jeweils von 14.00 bis 15.30 Uhr statt.
Am Dienstag ist Familientag!